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Hausbau Blog mit Bien-Zenker

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Werkvertrag: Unser Start in den Hausbau mit Bien-Zenker

  • 8. März 2020

Inhaltsverzeichnis

Endlich ist es soweit – wir bauen mit Bien-Zenker! Heute haben wir den Werkvertrag unterschrieben und möchten unsere Entscheidung und die Vertragsinhalte mit euch teilen.

Warum Bien-Zenker?

Unsere Wahl fiel auf Bien-Zenker aufgrund des positiven ersten Eindrucks und unseres Bauchgefühls. Die professionellen und angenehmen Gespräche mit unserem Berater haben uns überzeugt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt für uns ebenfalls. Dank gründlicher Vorarbeit konnten wir schnell entscheiden, welches Haus unseren Vorstellungen entspricht.

Noch ist es schwer zu glauben, dass es endlich losgeht, aber die Freude über diesen wichtigen Schritt ist groß. Wir hoffen, dass in Zukunft alles reibungslos verläuft und wir am Ende des Bauprojekts immer noch mit der Wahl für Bien-Zenker zufrieden sind.

Der Werkvertrag im Detail

Angebotserstellung

Der Werkvertrag basiert auf dem gemeinsam mit dem Berater erstellten Angebot. Im Laufe der Gespräche wird dieses Angebot noch oft angepasst, da neue Wünsche hinzukommen können oder andere aus Budgetgründen gestrichen werden.

Inhalt des Werkvertrags

Zunächst werden im Werkvertrag die Grunddaten des zukünftigen Hauses festgehalten (Vertragsgegenstand). Anschließend folgen die Preise aus verschiedenen Kategoerien:

  1. Haus als „Ausbauhaus“ inklusive Bodenplatte
  2. Haus „Zur Ausstattung fertig“ inklusive Bodenplatte mit Paket Effizienzhaus XY
  3. Inklusive Keller als Aufpreis zur Bodenplatte

Neben diesem Grundgerüst können noch weitere Zusatzleistungen, wie Sonderausstattungen oder Extras vereinbart werden. Dies kann beispielsweise ein Kamin oder ein spezielles Smart-Home-Paket sein. Weitere Zusatzleistungen betreffen den Keller oder die Bodenplatte, wie etwa eine Abdichtung gegen ständig drückendes Wasser.

Abschließend gibt es Vertragsbedingungen, die Aktionen oder Sondernachlässe der Baufirma beinhalten, welche bei der Schlussrechnung berücksichtigt werden.

Bemusterungsguthaben

Da das Bemusterungsguthaben im Werkvertrag zur Verwirrung führen kann, gehen wir hier nochmal näher darauf ein:

Bei der Leistungszusammenstellung sind unter den verschiedenen Bereichen (Erdgeschoss, Dachgeschoss und Keller) Bemusterungsguthaben aufgelistet. Diese sind aber nicht für die spätere Bemusterung gedacht! Stattdessen sind sie für weitere Änderungen vorgesehen und dienen damit als eine Art Puffer für die weitere Planung. Solche Änderungen werden dann immer in sogenannten Änderungsmeldungen festgehalten und mit dem Bemusterungsguthaben verrechnet. Dadurch bleibt im Laufe der Planung der Vertragspreis entweder unverändert oder er kann sich steigern oder sogar mindern.

Beispiele für eine Änderungsmeldung

  • Grundriss: Planung zusätzlicher Fenster oder deren Vergrößerung.
  • Baustellengespräch: Wegfall von zuvor geplanten Lichtschächten.

Wir halten also fest, dass die eigentliche Bemusterung nicht im Vertragspreis enthalten ist und deshalb im Budget berücksichtigt werden muss.

Tipp für Bauherren

Versucht, so viele Details wie möglich im Werkvertrag festzuhalten, um einen klaren Überblick über die Kosten zu haben. Eine frühzeitige Berücksichtigung aller Wünsche kann helfen, spätere finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Schlusswort

Wir wünschen allen zukünftigen Bauherren viel Glück bei der Auswahl der passenden Baufirma. Vertraut eurem Bauchgefühl und stellt sicher, dass eure Entscheidung gut überlegt ist. Jede Hausbaufirma hat ihre eigenen Vorzüge – findet diejenige, die eure Träume verwirklichen kann.

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