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Wasserhaltung: Antrag bis Genehmigung und Kosten

  • 10. Juni 2021

Inhaltsverzeichnis

Endlich haben wir die langersehnte Genehmigung für die Wasserhaltung von der Wasserbehörde Kreis Groß-Gerau erhalten. Nun können die Erdarbeiten für unser Bien-Zenker Fertighaus durch die Lingansch Bauunternehmung GmbH fertiggestellt und die Termine durch Glatthaar Keller neu geplant werden.

Antrag für die Wasserhaltung: Benötigte Dokumente

Für den Antrag bei der Wasserbehörde Kreis Groß-Gerau waren verschiedene Unterlagen erforderlich. Hier zeigen wir euch, welche Dokumente eingereicht werden mussten:

1. Formloses Anschreiben

Das selbst erstellte Anschreiben enthielt folgende Informationen:

  1. Baugrundstück (Adresse, Flur Nr. und Flurstück Nr.)
  2. Bauvorhaben (Neubau Einfamilienhaus)
  3. Teilvorhaben (Bauwasserhaltung)
  4. Bauherrschaft (Name, Adresse, Wohnort)
  5. Unterschriften

2. Erläuterungsbericht zur temporären Bauwasserhaltung

  • Erstellt vom Ingenierbüro iBEG-mbH, beauftragt von Brunnenbau Conrad GmbH.
  • Beschreibung der Grundwasserhaltung und des anzuwendenden Verfahrens durch Erstellung eines Konzepts und Modells.
  • Berechnungen zur geförderten Wassermenge basierend auf dem Bodengutachten.

3. Übersichtsplan

Der mit Hilfe von Google Maps erstellte Plan zeigt folgende Informationen:

  • Eintragung der Entnahme- und Einleitstellen
  • Querschnitte (Dicke der Leitung / des Schlauchs)
  • Trassenverlauf zur Einleitstelle

4. Grundwasserbeprobung

  • Grundwasseranalyse an das Bodenmechanische Labor Gumm aus Frankfurt beauftragt.
  • Termin zur Probenentnahme am Grundstück mit anschließendem Prüfbericht (Dauer ca. zwei Wochen).

Herausforderungen mit dem Antrag zur Wasserhaltung

Die Antragstellung gestaltete sich schwieriger als gedacht, da wir erst den richtigen Ansprechpartner finden mussten.

Am 08.03.2021 reichten wir den Antrag für die Wasserhaltung beim Kreis Groß-Gerau ein. Laut der Brunnenbau Conrad GmbH sollten wir nur ein Anschreiben und den Erläuterungsbericht zur temporären Bauwasserhaltung abgeben. Anschließend dauerte es fast einen Monat bis die zuständige Mitarbeiterin die Unterlagen prüfte.

Am 12.04.2021 forderte sie zusätzliche Unterlagen an:

  • Berechnung der Gesamtwassermenge, die entnommen werden soll (hier musste der Ingenieur den Erläuterungsbericht um eine Formel ergänzen)
  • Übersichtsplan mit Eintragung der Entnahme- und Einleitstellen und Querschnitte sowie den Trassenverlauf zur Einleitstelle
  • Grundwasseranalyse

Nach Erhalt des Prüfberichts zur Grundwasseranalyse am 05.05.2021 lagen alle Unterlagen vollständig bei der Wasserbehörde vor.

Am 21.05.2021 erhielten wir erneut eine Mail mit der Anmerkung zu einem Zahlendreher im Erläuterungsbericht:

  • Baugrubensohle mit 84,92 mNN
  • Absenkziel mit 84,42 mNN

Brunnenbau Conrad GmbH bestätigte unsere Annahme, dass hier logischerweise kein Fehler vorliegt und die Mitarbeiterin lediglich nicht wüsste, was die Angabe Normalnull bedeutet.

Am 27.05.2021 erhielten wir die Nachtragsgenehmigung vom Bauamt Groß-Gerau, jedoch konnten ohne die entscheidende Genehmigung auf Wasserhaltung keine neuen Termine geplant werden. Nach weiteren unverständlichen Verzögerungen durch die Mitarbeiterin und intensiver Nachverfolgung erhielten wir am 07.06.2021 endlich die positive Rückmeldung von ihrem Kollegen, dass er die Genehmigung vorbereiten wird.

Kosten für den Antrag und die Genehmigung für die Wasserhaltung

Der Antrag sowie die Genehmigung waren kostenintensiv. Hier die Aufschlüsselung:

Erläuterungsbericht: ca. 2.500 €
Grundwasseranalyse: ca. 1.500 €
Genehmigung: ca. 3.300 €

Gesamt: ca. 7.300 €

Vorgaben aus der Genehmigung vom Kreis Groß-Gerau

Die Genehmigung der Wasserhaltung enthält wichtige Nebenbestimmungen, die wir beachten müssen:

  • Dauer der Grundwasserhaltung: Ist festgelegt.
  • Gültigkeit der Genehmigung: Erlischt an einem bestimmten Datum.
  • Einleitstelle: Ist genau definiert.
  • Dokumentation: Fotografische Dokumentation des Zustands der Einleitstelle.
  • Kontrollbuch: Über geförderte Wassermengen, Betriebsstunden sowie Grundwasserstände nach Abschluss der Arbeiten an die Behörde übergeben.
  • Meldung der Arbeiten: Beginn, Unterbechungen und Beendigung der Wasserhaltungsarbeiten schriftlich rechtzeitig anzeigen.

Fazit

Aufgrund der Komplexität hätten wir uns bei diesem Thema gerne mehr Unterstützung gewünscht. Leider konnte keiner unserer Ansprechpartner eine genaue Auskunft geben.

Trotzdem sind wir jetzt überglücklich, dass die Genehmigung nun vorliegt und es endlich weitergehen kann. Jetzt warten wir gespannt auf das neue Terminanschreiben, damit wir die nächsten Schritte planen können.

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