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Bodengutachten: Analyse und Erkenntnisse

  • 30. Juni 2020

Inhaltsverzeichnis

Heute haben wir das Bodengutachten für unser Bien-Zenker Fertighaus per E-Mail erhalten. Das Gutachten wurde von Clayton erstellt, die von Bien-Zenker beauftragt wurden. In diesem Beitrag zeigen wir euch anhand unseres Grundstücks, was ein Bodengutachten umfasst und welche Auswirkungen die Ergebnisse auf die Erdarbeiten haben.

Was beinhaltet ein Bodengutachten?

Ein Bodengutachten gibt detaillierte Informationen über den Untergrund des Baugrundstücks und dient als Grundlage für die Planung und Durchführung der Erdarbeiten. In unserem Fall wurden die Erdarbeiten mit etwa 15.000 € kalkuliert, jedoch erwarten wir aufgrund des Bodengutachtens zusätzliche Mehrkosten.

Inhalt des Bodengutachtens (Geotechnischer Bericht)

1. Bauvorhaben und Geländebeschreibung

  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit eingeschossiger Vollunterkellerung und zwei Vollgeschossen
  • Ebenes Gelände auf einer mittleren Höhe von 87,5 mNN

2. Durchgeführte Untersuchungen

  • 2 Kleinrammbohrungen in Tiefen von 6,0 m bzw. 5,8 m

3. Geologische und hydrogeologische Situation

  • Untersuchungsgelände liegt im Verbreitungsgebiet quartärer Sedimente äolischer und fluviatiler Bildung (Hochflutlehm, Flugsand: Schluffe, Sande)
  • Indirektes Lokalisieren des Grundwasserspiegels bei ca. 83,6 mNN und ca. 82,6 mNN
  • Höchster Grundwasserstand wurde örtlich bei ca. 86,5 mNN gemessen

4. Bodenmechanische Eigenschaften der Böden

  • Werte geben die Wasserdurchlässigkeit des beschriebenen Bodens wieder

5. Gründung

  • Gründung auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte
  • Bodenplatte muss druckwasserdicht sein

6. Wassereinwirkung / Bauwerksabdichtung

  • Bauvorhaben liegt nicht in einem festgesetzten oder ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet
  • Bauwerksabdichtung für eine Wassereinwirkung aus ständig drückendem Wasser auslegen
  • Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3 m Eintauchtiefe
  • Oberflächenentwässerung dauerhaft um das Bauwerk sicherstellen

7. Frosteinwirkung

  • Gründung muss frostsicher sein
  • Frosteinwirkungszone I
  • Frosteindringtiefe mit max. 0,95 m

8. Erdbau

  • Bindiges und/oder organisches Bodenmaterial ist ausschließlich zur Geländemodellierung außerhalb des Baufeldes zu verwenden oder abzufahren
  • Bautechnische Verwendung von bindigen Massen und Oberboden ist nicht erlaubt
  • Aushub ist im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit bindige sowie nichtbindige Böden gesondert zu erfassen und getrennt zu halten
  • Natürliches Bodenmaterial und Auffüllungsböden sind getrennt zu halten sowie gesondert zu entsorgen

9. Gruben und (Leitungs-) Gräben

  • Standsicherheit von der gesamten Baugrube ist jederzeit zu gewährleisten
  • Verbau entlang der westlichen Grundstücksgrenze erforderlich
  • Erdbauarbeiten dürfen keinesfalls während oder kurz nach Niederschlagsereignissen ausgeführt werden, da hierdurch Rutschungen begünstigt oder ausgelöst werden können

10. Wasserhaltung

  • Prüfen der Grundwasserstände vor Baubeginn
  • Grundwasserspiegel muss vor Beginn und während der gesamten Dauer der Erdbauarbeiten mind. 0,5 m unter tiefster Aushubsohle liegen
  • Offene Wasserhaltung bei geringem Absenkbetrag (< 0,5 m), geschlossene Wasserhaltung bei größerem Absenkbetrag
  • Wasserhaltung ist ab Beginn bis Abschluss aller Erdbauarbeiten zu betreiben
  • Vermeidung einer kostenverursachenden Wasserhaltung bei einer Ausführung während einer trockenen, stabilen Witterungsperiode außerhalb von Hochwasserereignissen möglich

11. Versickerung

  • Gezielte Versickerung ist aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig

12. Erdbebenzone

  • Bauvorhaben liegt in der Erdbebenzone 1

13. Kampfmittelsituation

  • Keine Erkenntnisse über eine mögliche Lage in einem ehemaligen Kampfmitteleinwirkungsgebiet
  • Darf nicht als Nachweis der Kampfmittelfreiheit gewertet werden!

14. Bergbauliche Einflüsse

  • Bauvorhaben liegt nicht in bekannten Bergschadensgebieten

15. Hinweise

  • Im Rahmen der Baugrunduntersuchung standen Daten aus zwei punktuellen Sondierungen zur Verfügung
  • Der Schichtenverlauf wurde ausgehend von den erschlossenen Bodenprofilen extrapoliert
  • Das geplante Bauvorhaben ist nach DIN 4020 in die geotechnische Kategorie GK 2 einzuordnen (Anm. mittlere Schwierigkeit)
  • Abnahme der Aushubsohle zur Verifizierung der Untersuchungsergebnisse empfohlen
  • In der Folge der Abnahme können sich neue Erkenntnisse ergeben, die planerisch, bautechnisch und kalkulatorisch zu Änderungen bzw. Abweichungen führen

Anlagen im Bodengutachten

  1. Lageplan Maßstab 1:500 mit Aufschlüssen
  2. Bohrprofile
  3. Gründungsskizze
  4. Fotodokumentation

Fazit

Dieses Bodengutachten bietet wertvolle Informationen für die Planung und Durchführung der Bauarbeiten. Es zeigt mögliche Herausforderungen und notwendige Maßnahmen auf, um ein stabiles und sicheres Fundament für unser Bien-Zenker Fertighaus zu gewährleisten.

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