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Hausbau Blog mit Bien-Zenker

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Bauantrag: Umfang, Genehmigungsverfahren und Bebauungsplan

  • 8. Juni 2020

Inhaltsverzeichnis

Der Bauantrag für unser Bien-Zenker Fertighaus wird eingereicht! Unser Architekt von Gerhard.Architekten hat den Bauantrag fertiggestellt und bei der Post aufgegeben. Jetzt hoffen wir auf eine zeitnahe Erteilung der Baugenehmigung durch die Bauaufsicht Groß-Gerau.

Umfang des Bauantrags

Der Bauantrag ist sehr umfangreich und umfasst zahlreiche Dokumente. Hier sind die wichtigsten Bestandteile:

  • BA Pläne
  • BA Formulare
  • Planungsprotokoll
  • Bebauungsplan
  • Entwässerungsantrag Formulare
  • Entwässerungspläne

Verfahren zur Baugenehmigung in Hessen

In Hessen gibt es verschiedene Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung. Die wichtigsten Verfahren sind:

Genehmigungsverfahren

Im Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde umfassend, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Hierzu werden verschiedene Fachbehörden beteiligt, die ebenfalls ihre Zustimmung geben müssen.

  • Antragstellung: Einreichung des vollständigen Bauantrags inklusive aller erforderlichen Unterlagen.
  • Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und holt Stellungsnahmen von anderen Fachbehörden ein.
  • Bescheid: Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Behörde die Baugenehmigung.
  • Dauer: In der Regel 6 bis 12 Wochen, kann sich aber je nach Umfang und Komplexität des Bauvorhabens verlängern.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist für bestimmte Bauvorhaben vorgesehen, die weniger komplex sind und daher schneller bearbeitet werden können.

  • Antragstellung: Einreichung des Bauantrags mit vereinfachten Unterlagen.
  • Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft nur die grundlegenden baurechtlichen Anforderungen.
  • Bescheid: Erteilung der Baugenehmigung erfolgt schneller als im regulären Genehmigungsverfahren.
  • Dauer: In der Regel 4 bis 6 Wochen.

Voraussetzungen für das vereinfachte Genehmigungsverfahren

Für die Anwendung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens müssen die Bauvorhaben folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Einhaltung des Bebauungsplans

Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans entsprechen. Dies bedeutet, dass die bauliche Nutzung, die Bauweise, die Anzahl der Vollgeschosse, die Firsthöhe usw. genau den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen müssen.

2. Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen

Das Vorhaben muss den grundlegenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, wie z.B. den Anforderungen an den Brandschutz, die Standsicherheit, die Wärmedämmung und den Schallschutz.

3. Keine wesentlichen Eingriffe in die Bausubstanz

Bei baulichen Änderungen darf keine wesentliche Änderung der Statik oder der Gebäudestruktur erfolgen.

4. Kein Einfluss auf Nachbarrechte

Das Bauvorhaben darf die Rechte der Nachbarn nicht beeinträchtigen, wie z.B. Abstandsflächen oder Belichtung.

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Für bestimmte Bauvorhaben, die im Bebauungsplan klar geregelt sind und keine besonderen Anforderungen stellen, kann ein Genehmigungsfreistellungsverfahren angewendet werden.

  • Anzeige des Vorhabens: Der Bauherr zeigt das Bauvorhaben bei der Bauaufsichtsbehörde an.
  • Prüfung: Innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 4 Wochen) prüft die Behörde, ob das Verfahren tatsächlich genehmigungsfrei ist.
  • Beginn der Bauarbeiten: Wenn die Behörde keine Einwände erhebt, kann nach Ablauf der Frist mit dem Bau begonnen werden.

Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Bauantrag

Ein Bebauungsplan hat erhebliche Auswirkungen auf den Hausbau, da er die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken festlegt. Hier sind die wichtigsten Aspekte, wie ein Bebauungsplan den Hausbau beeinflussen kann:

1. Art der baulichen Nutzung

Zonierung: Der Bebauungsplan legt fest, ob ein Grundstück als Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet oder Sondergebiet ausgewiesen ist. Dies bestimmt, welche Art von Gebäude errichtet werden darf (z.B. Wohnhaus, Bürogebäude, Einzelhandel, Krankenhaus).

Einschränkungen: Bestimmte Nutzungen können ausgeschlossen sein, z.B. Gewerbebetriebe in reinen Wohngebieten, was den Bau entsprechender Gebäude verbietet.

2. Maß der baulichen Nutzung

Grundflächenzahl GRZ): Diese Kennzahl gibt an, wie viel Quadratmeter der Grundstücksfläche überbaut werden dürfe. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % des Grundstücks bebaut werden dürfen.

Geschossflächenzahl (GFZ): Sie bestimmt die maximale Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 1,0 bedeutet, dass die gesamte Geschossfläche dem Grundstück entspricht.

Bauhöhe: Vorgaben zur maximalen Höhe der Gebäude, um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten. Die kann die Planung von mehrstöckigen Gebäuden einschränken.

3. Bauweise und Bauformen

Offene oder geschlossene Bauweise: Der Bebauungsplan legt fest, ob freistehende Gebäude (offene Bauweise) oder aneinandergebaute Gebäude (geschlossene Bauweise) errichtet werden dürfen.

Dachform und Fassadengestaltung: Vorschriften zur Gestaltung des Dachs (z.B. Satteldach, Flachdach) und zur Fassadenfarbe können die architektonische Gestaltung des Hauses beeinflussen.

4. Überbaubare Grundstücksfläche

Baufenster: Der Bebauungsplan definiert die Bereiche des Grundstücks, die bebaut werden dürfen, um Abstände zu Nachbargrundstücken und Freiflächen zu sichern. Diese Festlegung kann die Positionierung und Größe des Hauses beeinflussen.

5. Grünflächen und Freiflächen

Vorgaben zur Begrünung: Der Bebauungsplan kann Anforderungen an die Begrünung von Freiflächen und Gärten enthalten, z.B. das Anlegen von Hecken oder Bäumen, was zusätzliche Kosten und Pflegeaufwand verursachen kann.

6. Erschließung

Verkehrsflächen und Infrastruktur: Vorgaben zur Erschließung, wie die Anordnung von Zufahrtwegen und Parkplätzen, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Die kann die Lage und Zugänglichkeit des Hauses beeinflussen.

7. Besondere Vorschriften

Denkmalschutz und Umweltschutz: Wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, der besonderen Schutzbestimmungen unterliegt, können zusätzliche Auflagen für den Hausbau gelten. Dies kann sowohl die Baumaterialien als auch die Bauweise betreffen.

Fazit

Der Bauantrag ist ein wichtiger Meilenstein bei unserem Bauvorhaben mit Bien-Zenker. Der Bebauungsplan spielt dabei eine wichtige Rolle, da gewissen Vorgaben für eine Genehmigung eingehalten werden müssen. Mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren erhoffen wir uns eine zügige Bearbeitung von der Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau. Wir hoffen, wir konnten euch einen guten Einblick in das Thema geben.

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